zu den Ausschüssen

Einen Ausschuss kann man gründen, sobald mindestens 3 Helfer eine Idee zusammen umsetzen möchten und der Vorstand diese Idee für sinnvoll und realisierbar hält. Dazu der Ausschnitt aus der Satzung § 10 2,3:

Artikel 2

Um einen Ausschuss zu gründen ist ausschließlich folgendes Verfahren gültig:
1) Möchte ein Mitglied ein neues Projekt einleiten, macht er auf dem dafür vorgesehenen Forum darauf aufmerksam.

2) Melden sich daraufhin 2 oder mehr Mitglieder bei entsprechender Person, kann eine Erlaubnisanfrage an den Vorstand gestellt werden.  

3) Die Anfrage beinhaltet Thema, kurze Erläuterung der Problematik, Datum der ersten Ausschusssitzung und die Namen von mindestens 3 befürwortenden Mitgliedern.

4) Der Vorsitzende oder dessen Vertreter entscheidet, über die Sinnigkeit  bzw. Durchführbarkeit des Projekts. Ist ein Ausschuss genehmigt, wird in dem dafür vorgesehenen Forum darauf aufmerksam gemacht.

5) Zur ersten Ausschusssitzung kann jedes interessierte Mitglied erscheinen. Sie dient zur Beschlussfassung von Ziel, Durchführung und Dauer des Projekts sowie die Häufigkeit der Sitzungen.

6) Desweiteren wird ein Sprecher und dessen Vertreter, sowie ein Schriftführer durch einfache Stimmenmehrheit bestimmt. Der Sprecher vertritt den Ausschuss nach außen und im Beirat und leitet die Ausschusssitzungen. Der Schriftführer protokolliert die Sitzungen und fügt das Protokoll in dem dafür vorgesehenen Forum ein.

Artikel 3

Die Ausschüsse haben folgende Aufgaben:
- Informationsbeschaffung
- ggf. Kooperation mit übergeordneten Organisationen
- Projektplanung
- Projektdurchführung
- Protokoll der Aktivitäten
- Auswertung und Fazit des Projekts
- Veröffentlichung der abschließenden Zusammenfassung im dafür vorgesehenen Forum